Einlagensicherung: wie sicher ist Ihr Erspartes?

Tagesgeld und Festgeld sind gesetzlich geschützt. Damit dieser Schutz wirkt, sollten Sie seine Grenzen kennen und prüfen, ob ein Angebot überhaupt von einer echten Bank stammt.

Die gesetzliche Einlagensicherung

  • 100.000 Euro je Person und Bank: Diese Grenze legt § 8 des Einlagensicherungsgesetzes fest. Sie gilt je Bank, nicht je Konto. Tagesgeld, Festgeld und Girokonto bei derselben Bank werden zusammengerechnet.
  • Gemeinschaftskonten: Bei zwei Kontoinhabern verdoppelt sich der Schutz auf 200.000 Euro.
  • Bis zu 500.000 Euro: Für bestimmte Beträge, etwa aus einem privaten Immobilienverkauf oder einer Abfindung, gilt vorübergehend ein höherer Schutz. Er muss gesondert nachgewiesen werden.
  • Auszahlung: Die Entschädigung muss laut Bundesbank spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfolgen.

Wer in Deutschland zuständig ist

Sicherungssysteme für Einlagen in Deutschland
BankengruppeSicherung
Private BankenEntschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), teils zusätzlich der freiwillige Einlagensicherungsfonds
SparkassenInstitutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Volks- und RaiffeisenbankenInstitutsbezogenes Sicherungssystem der Genossenschaftsbanken

Auf freiwillige Sicherungen über 100.000 Euro besteht kein einklagbarer Anspruch. Wer sicher gehen möchte, verteilt größere Beträge auf mehrere Banken. Ob eine Privatbank der EdB zugeordnet ist, lässt sich in der Liste der zugeordneten Institute prüfen.

Banken aus dem EU-Ausland

Auch dort gilt die Grenze von 100.000 Euro, zuständig ist aber das Sicherungssystem des jeweiligen Landes. Stiftung Warentest berücksichtigt in ihren Vergleichen deshalb nur Banken aus wirtschaftlich starken Ländern oder solche mit zusätzlicher Absicherung über deutsche Einrichtungen. Wer mehr als 50.000 Euro länger als zwölf Monate im Ausland anlegt, muss das unter Umständen der Bundesbank melden.

Betrug erkennen: gefälschte Festgeldangebote

Die BaFin warnt vor professionell gemachten Portalen und angeblichen Vermittlern. Der Schaden entsteht meist durch eine einzige Überweisung auf ein Konto, das nicht Ihnen gehört.

Typische Warnzeichen

  • Jemand behauptet, für Sie ein Konto bei einer Partnerbank zu eröffnen.
  • Es gibt keine ordentliche Legitimation per Video-Ident, Post-Ident oder in der Filiale. Stattdessen genügt eine Ausweiskopie.
  • Sie sollen schnell handeln, das Angebot gelte nur kurz.
  • Der Name, der zur IBAN gehört, passt laut Ihrer Bank nicht zum Empfänger.
  • Die Website ist erst seit kurzer Zeit online oder das Impressum enthält Unstimmigkeiten.

So prüfen Sie ein Angebot

  1. Suchen Sie den Anbieter in den Datenbanken der BaFin und in den BaFin-Warnmeldungen.
  2. Werfen Sie einen Blick auf die Warnliste der Stiftung Warentest.
  3. Öffnen Sie die Website der Bank selbst, nicht über einen zugesandten Link, und fragen Sie dort nach.
  4. Überweisen Sie im Zweifel nichts. Das Verbrauchertelefon der BaFin hilft bei Fragen weiter.
Wichtig: Zinsmelder ist eine reine Informationsseite. Wir eröffnen keine Konten, vermitteln keine Anlagen und fordern Sie niemals zu Überweisungen auf. Wer sich auf unseren Namen beruft und Geld verlangt, handelt nicht in unserem Auftrag.