Zinsen und Steuern: das Wichtigste in Kürze
Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld sind Kapitalerträge. Bis zum Freibetrag bleiben sie steuerfrei. Damit die Bank das berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag.
Abgeltungsteuer
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen also 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es rund 28 %. Deutsche Banken führen die Steuer in der Regel direkt ans Finanzamt ab.
Sparer-Pauschbetrag
Laut § 20 Absatz 9 EStG bleiben pro Jahr 1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 Euro. Der Betrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also auch für Dividenden und Fondserträge.
Freistellungsauftrag
Damit die Bank den Freibetrag berücksichtigt, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Haben Sie mehrere Banken, teilen Sie den Betrag auf. Ohne Auftrag zieht die Bank die Steuer ab, Sie können sie sich aber über die Steuererklärung zurückholen.
Rechenbeispiel
| Zinsen im Jahr | 1.300,00 Euro |
|---|---|
| abzüglich Sparer-Pauschbetrag | −1.000,00 Euro |
| zu versteuern | 300,00 Euro |
| Steuer (26,375 %, ohne Kirchensteuer) | 79,13 Euro |
| Zinsen nach Steuern | 1.220,87 Euro |
Zwei Besonderheiten
Mehrjähriges Festgeld mit Auszahlung am Ende
Fließen die Zinsen mehrerer Jahre erst zum Schluss, werden sie in einem Betrag steuerpflichtig. Der Freibetrag ist dann schneller ausgeschöpft. Eine jährliche Zinsgutschrift ist deshalb oft günstiger.
Zinsen von ausländischen Banken
Ausländische Banken führen die deutsche Abgeltungsteuer meist nicht automatisch ab. Die Zinsen müssen Sie dann in der Steuererklärung angeben. Stiftung Warentest erklärt, wie das bei Auslandszinsen funktioniert.
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Stand: November 2026.